Streit um einen
pupsenden Hund
Eine Hundeliebhaberin hatte keine Freude mit einem Rhodesian Ridgeback,
den sie ein Jahr zuvor in Konstanz (Baden-Württemberg) als
Welpen für 600 Euro gekauft hatte: Bereits nach einer Woche
habe sich herausgestellt, dass das Tier nicht nur unter einer
Schilddrüsenunterfunktion, sondern auch unter einer Allergie
und damit einhergehenden übel riechenden Blähungen litt. Dies
müsse der Vorbesitzer gewusst haben, als er ihr den Rhodesian
Ridgeback zu dem teuren Preis verkaufte, meinte die Frau. Daher
wollte sie das pupsende Tier wieder zurück geben und ihr Geld
wieder haben.Dafür wiederum zeigte der Verkäufer keinerlei
Verständnis. Deshalb hatte die Frau den Kaufvertrag wegen
arglistiger Täuschung angefochten.
Vor dem Amtsgericht stellte sich heraus, dass eine richterliche
Entscheidung über eine Rückabwicklung des Geschäfts gar nicht
mehr Thema der Auseinandersetzung war, denn die Frau hatte den
Hund inzwischen - für einen Bruchteil des Kaufpreises - an
eine Familie im Schwarzwald weiter veräußert. Jetzt ging es
ihr nur noch um die Anerkennung einer Wertminderung. Selbst mit
100 Euro hätte sie sich zufrieden gegeben. Aber auf einen
Vergleichsvorschlag des Richters wollte sich der beklagte Verkäufer
nicht einlassen. „Der Hund war gesund und ich war glücklich
mit ihm“, behauptete der. Der Klägerin warf er vor, sie habe
lediglich ein Schnäppchen machen wollen. Dass ein Hund ab und
zu Winde ablasse, sei „ebenso normal wie bei einem Menschen,
der Sauerkraut gegessen hat“. Wenn dies so extreme Formen
angenommen haben sollte, könne dies nur an falschem Futter und
an zu wenig Bewegung liegen. Der Hund sei optimal ernährt
worden, erklärte dagegen die Käuferin. Sein Zustand
verschlechterte sich immer mehr, wie sie anhand von zahlreichen
Tierarztrechnungen belegen könne, so die Frau.
Nachdem der
Vergleich wegen der Pupse aus dem Hundepo gescheitert war, wies
der Richter die Klägerin auf die Schwierigkeit hin zu beweisen,
dass der Hund bereits krank verkauft worden sei Verärgert zog
die Frau daraufhin ihre Klage zurück. Denn ein aufwändiges
Verfahren mit Zeugen und Gutachter war ihr angesichts der
geringen Erfolgsaussicht zu teuer, nachdem sie nun ohnehin schon
soviel Geld in den Sand gesetzt hatte (AG Konstanz Aktenzeichen
9 C 267/08). Ob der Hund im Schwarzwald nicht mehr pupst
oder durch herrlichen Tannenduft übertönt wird, ist nicht
bekannt. BHA
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