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Streit um einen pupsenden Hund

Eine Hundeliebhaberin hatte keine Freude mit einem Rhodesian Ridgeback, den sie ein Jahr zuvor in Konstanz (Baden-Württemberg) als Welpen für 600 Euro gekauft hatte: Bereits nach einer Woche habe sich herausgestellt, dass das Tier nicht nur unter einer Schilddrüsenunterfunktion, sondern auch unter einer Allergie und damit einhergehenden übel riechenden Blähungen litt. Dies müsse der Vorbesitzer gewusst haben, als er ihr den Rhodesian Ridgeback zu dem teuren Preis verkaufte, meinte die Frau. Daher wollte sie das pupsende Tier wieder zurück geben und ihr Geld wieder haben.Dafür wiederum zeigte der Verkäufer keinerlei Verständnis. Deshalb hatte die Frau den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten.

Vor dem Amtsgericht stellte sich heraus, dass eine richterliche Entscheidung über eine Rückabwicklung des Geschäfts gar nicht mehr Thema der Auseinandersetzung war, denn die Frau hatte den Hund inzwischen - für einen Bruchteil des Kaufpreises - an eine Familie im Schwarzwald weiter veräußert. Jetzt ging es ihr nur noch um die Anerkennung einer Wertminderung. Selbst mit 100 Euro hätte sie sich zufrieden gegeben. Aber auf einen Vergleichsvorschlag des Richters wollte sich der beklagte Verkäufer nicht einlassen. „Der Hund war gesund und ich war glücklich mit ihm“, behauptete der. Der Klägerin warf er vor, sie habe lediglich ein Schnäppchen machen wollen. Dass ein Hund ab und zu Winde ablasse, sei „ebenso normal wie bei einem Menschen, der Sauerkraut gegessen hat“. Wenn dies so extreme Formen angenommen haben sollte, könne dies nur an falschem Futter und an zu wenig Bewegung liegen. Der Hund sei optimal ernährt worden, erklärte dagegen die Käuferin. Sein Zustand verschlechterte sich immer mehr, wie sie anhand von zahlreichen Tierarztrechnungen belegen könne, so die Frau.

Nachdem der Vergleich wegen der Pupse aus dem Hundepo gescheitert war, wies der Richter die Klägerin auf die Schwierigkeit hin zu beweisen, dass der Hund bereits krank verkauft worden sei Verärgert zog die Frau daraufhin ihre Klage zurück. Denn ein aufwändiges Verfahren mit Zeugen und Gutachter war ihr angesichts der geringen Erfolgsaussicht zu teuer, nachdem sie nun ohnehin schon soviel Geld in den Sand gesetzt hatte (AG Konstanz Aktenzeichen 9 C 267/08). Ob der Hund im Schwarzwald nicht mehr pupst oder durch herrlichen Tannenduft übertönt wird, ist nicht bekannt. BHA

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